Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung: Entwurf 2026-10-13 · Anbieter: JuNa Web UG (haftungsbeschränkt)
Offen: Dieser Text ist ein Entwurf ohne Rechtsprüfung. Er beschreibt, wie das Produkt heute arbeitet, und ist die Vorlage für den Anwalt. Bis zur Freigabe läuft die App nur im Testmodus: Es kommt kein Vertrag zustande und es wird nichts berechnet.
1. Wer der Vertragspartner ist und für wen das Angebot gilt
Anbieter von NexJu AI ist die JuNa Web UG (haftungsbeschränkt), [Anschrift, Registergericht und Registernummer wie im Impressum]. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer mit Sitz in Deutschland oder Österreich. Verbraucher können NexJu AI nicht buchen. Bei der Einrichtung bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt.
2. Was der Kunde bekommt
- Einen digitalen Assistenten für eine Website (eine Domain je Assistent). Er beantwortet Fragen von Besuchern aus dem Wissen, das der Kunde freigegeben hat, und nimmt Anfragen auf.
- Das Wissen entsteht aus dem Text der Website des Kunden (je nach Paket bis zu 30, 60 oder 120 Seiten), aus Dokumenten, die er hochlädt, und aus seinen eigenen Eingaben. Der Kunde prüft es, korrigiert es und gibt es frei. Ohne Freigabe antwortet der Assistent nicht.
- Auf Wunsch liest der Assistent die Website jede Woche neu. Je nach Einstellung des Kunden legt er Änderungen als Vorschlag vor oder übernimmt sie; was der Kunde von Hand geschrieben hat, überschreibt er nie von selbst.
- Anfragen der Besucher gehen per E-Mail an die Geschäfts-E-Mail des Kunden und stehen zusätzlich in seinem Konto. Der Kunde kann einstellen, dass sie außerdem an weitere Postfächer, an eine Adresse seiner Wahl (Webhook) oder in einen Kanal bei Slack oder Teams gehen.
- Ein Kundenkonto mit Code, Einbau-Prüfung, Wissen, Einstellungen, Verbrauch, Auswertung, Anfragen und Zugang zum Kundenportal des Zahlungsdienstes. Der Kunde kann weitere Personen in sein Konto einladen.
- Auf Wunsch eine eigene Seite für den Assistenten mit Link und QR-Code, und die Anbindung eines Kalenders bei Cal.com, über den Besucher Termine selbst buchen.
- Den Einbau der Code-Zeile auf der Website macht der Kunde selbst oder sein Webdesigner. Anleitungen und ein Hilfe-Assistent stehen bereit.
3. Was der Assistent ist und was nicht
Der Assistent ist ein Sprachmodell. Er antwortet in der Regel richtig aus dem freigegebenen Wissen, kann sich aber irren oder etwas missverstehen. Er gibt sich als digitaler Assistent zu erkennen, macht keine verbindlichen Zusagen und gibt keinen Rechts-, Gesundheits-, Steuer- oder Finanzrat. Verbindlich wird etwas erst, wenn der Kunde selbst es seinem Besucher bestätigt.
Für die Richtigkeit des Wissens ist der Kunde verantwortlich: Es stammt von seiner Website und aus seinen Eingaben. Ändert sich bei ihm etwas (Preise, Öffnungszeiten, Leistungen), passt er das Wissen im Konto an oder lässt die Website neu auslesen.
Offen: Anwalt: Wie weit lässt sich die Verantwortung für falsche Antworten des Sprachmodells gegenüber Unternehmern regeln? Bitte hier und in Abschnitt 10 formulieren.
4. Branchen, für die es den Assistenten nicht gibt
Nicht angeboten wird der Assistent für Betriebe, die selbst eine dieser Leistungen erbringen: Heilbehandlung und Pflege (zum Beispiel Arzt- und Zahnarztpraxis, Psychotherapie, Heilpraktiker, Physiotherapie, Apotheke, Pflegedienst), Rechts- und Steuerberatung (Kanzlei, Notariat, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung), Finanz- und Versicherungsberatung oder -vermittlung. Betriebe, die solche Berufe nur beliefern oder für sie arbeiten, sind nicht ausgeschlossen.
Die Branche wird bei der Einrichtung abgefragt und zusätzlich an der Website selbst geprüft, auch bei jedem neuen Auslesen und bei einem Wechsel der Domain. Stellt sich heraus, dass ein Betrieb zu einer ausgeschlossenen Branche gehört, kann der Anbieter die Einrichtung beenden oder den Assistenten sperren. Gegen eine Ablehnung kann der Kunde Einspruch einlegen; dann entscheidet ein Mensch.
Offen: Anwalt: Die Liste ist ein Vorschlag. Bitte bestätigen oder ändern, und regeln, was bei einer Sperre nach dem Kauf mit dem bezahlten Monat geschieht.
5. Was der Kunde zusichert
- Er richtet den Assistenten nur für eine Website ein, über die er verfügen darf, und baut den Code nur dort ein.
- Seine Angaben bei der Einrichtung stimmen, und das freigegebene Wissen ist nicht rechtswidrig.
- Er informiert seine Besucher in seiner eigenen Datenschutzerklärung über den Assistenten. Einen Textbaustein dafür stellt der Anbieter als Entwurf bereit; für seine Datenschutzerklärung bleibt der Kunde selbst verantwortlich.
- Er nutzt den Assistenten nicht, um Besucher zu täuschen, und entfernt den Hinweis nicht, dass ein digitaler Assistent antwortet.
6. Pakete, Gespräche und was bei 100 % geschieht
Es gibt Pakete mit einer Höchstzahl an Gesprächen je Kalendermonat. Die aktuellen Pakete und Preise stehen bei der Einrichtung und im Konto. Ein Gespräch ist die Sitzung eines Besuchers mit dem Assistenten, gleich wie viele Nachrichten sie umfasst (höchstens zwölf Nachrichten des Besuchers je Gespräch).
Sind 80 % der Gespräche eines Monats erreicht, bekommt der Kunde einen Hinweis per E-Mail. Sind 100 % erreicht, nimmt der Assistent bis zum Monatsende keine neuen Gespräche an und zeigt den Besuchern stattdessen ein kurzes Anfrageformular. Es entstehen keine Mehrkosten ohne ausdrückliche Buchung. Nicht verbrauchte Gespräche verfallen am Monatsende.
Der Kunde kann für den laufenden Kalendermonat zusätzliche Gespräche nachkaufen (ein fester Block gegen Einmalzahlung). Sie kommen auf die Grenze des Pakets obendrauf und verfallen am Monatsende.
Offen: Anwalt: Verfall nicht verbrauchter und nachgekaufter Gespräche am Monatsende gegenüber Unternehmern.
7. Preise und Bezahlen
Die Preise sind Nettopreise je Monat. Im Jahrestarif gilt ein niedrigerer Monatspreis; dafür hat er eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten (Abschnitt 8). Bezahlt wird jeden Monat im Voraus über den Zahlungsdienst Stripe mit den dort angebotenen Zahlungsarten. Zahlungsdaten gibt der Kunde direkt bei Stripe ein; der Anbieter sieht sie nicht. Rechnungen stehen im Kundenportal. Einen Gutschein-Code gibt der Kunde in der Kasse ein.
Empfehlung: Jeder Kunde hat einen Empfehlungslink. Bucht ein anderer Betrieb darüber als neuer Kunde und bezahlt seine erste Rechnung, bekommt der empfehlende Kunde einmal einen Nachlass in Höhe eines Monatspreises seines Pakets auf seine nächste Rechnung. Je geworbenem Betrieb gibt es den Nachlass einmal; für das eigene Konto gilt der Link nicht.
Offen: Steuerberater: Umsatzsteuer für Deutschland und Österreich (Ausweis, Reverse-Charge bei UID, Rechnungsangaben). Zurzeit schlägt die Kasse keine Umsatzsteuer auf. Dazu: Behandlung des Jahrestarifs (monatliche Abrechnung mit zwölf Monaten Mindestlaufzeit), der Einmalzahlung für nachgekaufte Gespräche und des Nachlasses für eine Empfehlung.
Offen: Anwalt: Bedingungen des Empfehlungsprogramms (Missbrauch, Widerruf der Gutschrift bei Rückbuchung, Ende des Programms).
8. Laufzeit und Kündigung
Monatlich kündbares Abo: Es läuft monatlich und verlängert sich jeweils um einen Monat. Der Kunde kann jederzeit zum Ende des bezahlten Monats kündigen, im Kundenkonto unter „Paket & Rechnungen“ mit wenigen Klicks. Bis dahin läuft der Assistent weiter.
Jahrestarif: Er hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten und wird jeden Monat abgerechnet; eine Jahressumme wird nicht auf einmal fällig. Der Kunde kann jederzeit kündigen. Die Kündigung wirkt zum Ende der Mindestlaufzeit; bis dahin läuft der Assistent weiter und wird weiter monatlich abgerechnet. Nach der Mindestlaufzeit läuft der Jahrestarif zum selben Preis weiter, verlängert sich jeweils um einen Monat und ist zum Ende des bezahlten Monats kündbar. Wechselt der Kunde aus dem monatlich kündbaren Abo in den Jahrestarif, endet die Mindestlaufzeit elf Abrechnungsmonate nach dem Ende des laufenden bezahlten Monats; der Tag steht vor dem Bestätigen im Kundenkonto.
Paketwechsel: Ein Wechsel ist im Kundenkonto möglich und gilt sofort. Während der Mindestlaufzeit des Jahrestarifs kann der Kunde jederzeit in ein größeres Paket wechseln; in ein kleineres Paket oder in das monatlich kündbare Abo erst zu ihrem Ende.
Offen: Anwalt: Kündigungsrecht des Anbieters (ordentlich, außerordentlich), Abrechnung beim Paketwechsel mitten im Monat, Jahrestarif gegenüber Unternehmern (zwölf Monate Mindestlaufzeit bei monatlicher Abrechnung, Kündigung zum Ende der Mindestlaufzeit, danach monatlich kündbar, Paketwechsel während der Mindestlaufzeit).
9. Wenn eine Zahlung ausbleibt
Schlägt eine Abbuchung fehl, bekommt der Kunde eine E-Mail, und der Zahlungsdienst versucht es erneut. Bleibt die Zahlung offen, wird der Assistent pausiert, bis bezahlt ist. Die Code-Zeile auf der Website bleibt in dieser Zeit ohne Wirkung; die Website des Kunden läuft unverändert weiter.
10. Verfügbarkeit und Haftung
Der Anbieter betreibt den Assistenten mit der gebotenen Sorgfalt, sagt aber keine bestimmte Verfügbarkeit zu. Fällt der Dienst aus, erscheint der Assistent auf der Website des Kunden nicht oder meldet sich ab; die Website selbst ist davon nicht betroffen.
Offen: Anwalt: Haftungsregelung gegenüber Unternehmern, Gewährleistung, höhere Gewalt, Ausfall der Dienstleister.
11. Änderungen
Offen: Anwalt: Wie und mit welcher Frist darf der Anbieter Leistung, Preise und diese Bedingungen ändern? Wunsch: Ankündigung per E-Mail mit angemessener Frist und Sonderkündigungsrecht.
12. Daten
Soweit der Anbieter Daten der Website-Besucher im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Welche Dienstleister beteiligt sind, steht in der Liste der Unterauftragnehmer. Nach Vertragsende kann der Kunde seine Anfragen bis zum Ablauf der eingestellten Löschfrist herunterladen.
Trägt der Kunde im Konto eine Adresse ein, an die Anfragen zusätzlich gehen sollen (Webhook, Slack, Teams), oder verbindet er seinen Kalender, dann übermittelt der Anbieter die Daten dorthin auf seine Weisung. Für diese Empfänger und für die Verträge mit ihnen ist der Kunde selbst verantwortlich.
Lädt der Kunde weitere Personen in sein Konto ein, sehen sie Anfragen, Wissen und Einstellungen. Wem er Zugang gibt, verantwortet der Kunde; er kann jeden Zugang jederzeit entziehen.
13. Schluss
Offen: Anwalt: anwendbares Recht, Gerichtsstand, Textform, salvatorische Klausel.
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